Abschlussarbeiten im Zivilrecht

Abschlussarbeiten

Der Lehrstuhl bietet die Möglichkeit, eine Abschlussarbeit (Bachelor-Thesis / Studienarbeit) in den Forschungsgebieten des Lehrstuhls anzufertigen.

Die Bearbeitung erfolgt durch die Studierenden selbstständig, d.h. nicht in eine laufende Forschung der Mitarbeiter eingebunden. Auch deshalb ist es sinnvoll, zuvor an einem Seminar des Lehrstuhls teilgenommen zu haben, um die Arbeitsweise und die Anforderungen an eine juristische Arbeit bereits zu kennen.

Bei Interesse an der Bearbeitung eines der unten genannten Themen oder eines eigenen Themenvorschlags wenden Sie sich gerne an unsere Mitarbeiter.

Im Folgenden finden Sie einige Themenvorschläge, die sich für eine Bachelor- oder Studienarbeit anbieten:

  • Der urheberrechtliche Schutz computergenerierter Bilder
  • EUPL im Vergleich mit anderen Open-Source-Lizenzen
  • Der Unirahmenvertrag
  • Das europäische Leistungsschutzrecht
  • Die Digitalisierung des Rechts
  • Haftungsrechtliche und vertragsrechtliche Fragestellungen beim Internet of Things
  • Haftung der Chiphersteller für Schäden durch Leistungsverminderung (orientiert an Spectre/Meltdown)
  • Vertragsbeziehungen beim Bezug von Software über online-Plattformen (bspw. steam)
  • Ausschluss wegen Verstoßes gegen Community-Richtlinien in Online-Spielen – Rechtmäßigkeit und Rechtsfolgen (insbesondere Rücktrittsmöglichkeiten)
  • Die EU-Urheberrechtsreform (insb. zu den Unterthemen Upload-Filter sowie Leistungsschutzrechte für Presseverleger)
  • Das Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz – Änderungen und Entwicklungen
  • Die Beherrschbarkeit autonomer Systeme – eine Analyse vor juristischem Hintergrund (vorzugsweise an Informatiker gerichtet)

Eine Eingrenzung der oben genannten Themen kann bei Bedarf gemeinsam mit dem Betreuer vorgenommen werden.
Grundsätzlich ist auch der Vorschlag eines eigenen Themas möglich und erwünscht.

Hinweise zur Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit finden Sie unter den Mehr erfahrenAllgemeinen Lernmitteln .
Wir regen dazu an, die Abschlussarbeiten nach Fertigstellung auf dem TU-eigenen Portal „TU-Prints“ zu veröffentlichen. Damit besteht für Sie die Möglichkeit, dass die Arbeit gefunden und – gegebenenfalls – auch zitiert werden kann.

Für die Veröffentlichung muss mit der Universität ein entsprechender Vertrag geschlossen werden; Informationen zum Ablauf finden sich hier unter dem Punkt „Checkliste Abschlussarbeit“.
Die Vertragsbeziehung besteht zwischen Ihnen als Urheber*in und der Universität und muss daher von Ihnen eigenverantwortlich geregelt werden. Benötigt wird von uns allein eine Unterschrift zur Freigabe, die von der ULB bei uns angefragt wird. Selbstverständlich stehen wir aber bei Rückfragen gerne zur Verfügung. Beachten Sie auch die Hinweise der ULB zu Autorenrechten (insbesondere die Weiterleitung zu den creative commons) und der Erstellung der ORCID. Als Fachbereich geben Sie „FB1, Fachgebiet Jus1“ an, als Dienstadresse Ihre Privatadresse.

Achten Sie bitte im eigenen Interesse darauf, im hochgeladenen Exemplar alle persönlichen Daten bis auf den Namen zu entfernen. Selbstverständlich wird die Note nicht mit veröffentlicht.
Die Veröffentlichung stellt eine (zusätzliche) Rechtsverletzung dar, falls Übernahmen in der Arbeit nicht kenntlich gemacht wurden! Bei einer wissenschaftlich redlich angefertigten Ausarbeitung stellt dies keine Gefahr dar. Wir bitten es aber nochmals zu beachten, da dies gegebenenfalls Ersatzpflichten begründen kann.