Häufig gestellte Fragen
Lehre
Jeder Veranstaltung sind entsprechende Literaturhinweise beigefügt. Sie finden Sie unter dem Menüpunkt „Lehre => Lehrveranstaltungen => konkrete Veranstaltung“.
Grundsätzlich ist eine Ausleihe während der Öffnungszeiten des Sekretariates gegen Hinterlegung eines Personalausweises möglich. Eine Ausleihe über Nacht bzw. das Wochenende ist nicht möglich.
Klausuren
Originalklausuren früherer Semester stehen zum Abruf im Netz bereit und werden in der Übung besprochen.
Einige Fragen der marly-app sind ebenfalls Klausuren entnommen und entsprechen damit zum Teil dem Klausurniveau.
Darüber hinaus geben wir keine Klausuren heraus.
Bachelor- und Masterstudenten melden sich auf TUCaN zur Klausur an.
Inhalt der Klausur sind der Inhalt der Vorlesung sowie der Marly-App, soweit nicht anders angekündigt. Dieser Stoff kann vollständig behandelt werden; Stoff darüber hinaus wird hingegen grundsätzlich nicht abgefragt.
Neben inhaltlicher Richtigkeit fließen vor allem Argumentation und Ausführungen in die Bewertung mit ein. Fragen sind, wenn nicht anders angegeben, stets im Fließtext zu beantworten, zu begründen und gegebenenfalls mit einem entsprechenden Normverweis zu belegen. Eine richtige Antwort ohne Begründung kann in vielen Fällen mit wenigen bis keinen Punkten bewertet werden.
Umgekehrt wird nicht abgefragtes Wissen auch nicht bewertet. Vermeiden Sie daher nicht verlangte Ausführungen auch im Interesse Ihres Zeitbudgets.
Die meisten unserer Prüfungen verlangen eine Beantwortung als Fließtext auf einem eigenen Blatt. Diese Blätter werden von uns nicht gestellt. Bringen Sie daher bitte selbst ausreichend viele leere Blätter mit. Die Lineatur ist unerheblich; wichtig ist, dass sie mit einem Drittel Korrekturrand versehen sind oder von Ihnen versehen werden. Alle Blätter müssen zudem mit Namen und Matrikelnummer beschriftet sein. Um in der Klausur Zeit zu sparen, können Sie dies bereits im Vorfeld tun.
In den Klausuren sind zumeist Gesetzestexte als Hilfsmittel zugelassen. Beachten Sie hierzu bitte die Angaben in der Vorlesung, auf der Vorlesungsseite sowie die folgende FAQ-Frage.
Wörterbücher sind grundsätzlich zugelassen, sofern sie nicht spezifisch juristisch sind und entsprechende Definitionen beinhalten.
Alle Klausuren müssen mit einem dokumentenechten Stift in schwarz oder blau geschrieben werden
Bringen Sie zudem wie stets Ihren Studienausweis und ein Ausweisdokument (Personalausweis / Reisepass) mit.
Andere Hilfsmittel sind nicht erforderlich und nicht zulässig. Außer Proviant sollte sich daher während der Klausur auch nichts anderes auf den Tischen befinden.
Grundsätzlich empfehlen wir ausdrücklich die Verwendung der in der Vorlesung vorgestellten Gesetzestexte. Nur diesbezüglich können wir Gewähr dafür übernehmen, dass alle für Vorlesung und Klausur benötigten Gesetze enthalten sind.
Gesetzestexte anderer Verlage sind nicht zugelassen, da der Inhalt für uns nicht prüfbar ist.
Wir empfehlen, keine ausgedruckten Gesetze zu nutzen. Im Vergleich zum Selbstausdruck sind die dtv-Texte wenig teurer und handlicher. Selbstausdrucke werden in der Klausur intensiver geprüft und stellen daher auch für Sie einen Nachteil dar.
Es steht Ihnen dennoch frei, mit Ausdrucken zu arbeiten. Hierbei gilt, dass all die und nur die Gesetze für die Klausur relevant sind, die Sie auch benötigen, um den Vorlesungsinhalt nachzuvollziehen.
Der Ausdruck des Gesetzes muss vollständig und unverändert (Schriftart, amtliche Überschriften etc.) sein und von einer offiziellen Quelle stammen (z. B. die PDF-Versionen des Bundesministeriums der Justiz abrufbar unter:
Ja. Für die Teilnahme an Lehrveranstaltungen bzw. Klausuren können grundsätzlich auch Gesetzestexte in älteren Auflagen verwendet werden. Beachten Sie aber, dass die Verwendung auf Ihr Risiko hin geschieht; sofern Ihr Gesetz aktuelle Gesetzesänderung nicht berücksichtigt, können sich u.U. Nachteile für die Bearbeitung der Klausur ergeben.
Gesetzestexte des BGB müssen in jedem Fall die Schuldrechtsmodernisierung vom 26. November 2001 berücksichtigen.
Eine Übersicht über Änderungen der Gesetze bietet buzer.de. In der jeweiligen Kopfleiste der Gesetze kann über „frühere Fassungen“ eine Übersicht der Änderungen aufgerufen werden (exemplarisch für das BGB). Eine Gewähr für die Vollständigkeit der Seite übernehmen wir nicht.
Bitte haben Sie auch Verständnis, dass wir Ihnen nicht sagen können, ob Änderungen für die Klausur relevant sind, da wir damit eine Eingrenzung des Inhalts vornehmen würden.
Aus Gründen der Gleichbehandlung und der Kontrollierbarkeit sind keinerlei Anmerkungen, Anstreichungen, Unterstreichungen oder sonstige Veränderungen des Gesetzestextes zulässig. Dies betrifft auch eingeklebte Sortierhilfen oder Eselsohren. Beachten Sie bitte, dass jeder Verstoß einen Täuschungsversuch darstellt!
Wir empfehlen daher, bereits während des Semesters auf entsprechende Veränderungen am Gesetz zu verzichten, um sich auf die Klausursituation einzustellen und keinen neuen Gesetzestext anschaffen zu müssen.
Wir haben exemplarisch einmal die Ergebnisse der juristischen Abschlussprüfung 2016 in Hessen in einem Diagramm dargestellt, das einen Eindruck von der juristischen Notengebung verschafft.
Wir werden uns an diesen Ergebnissen nicht orientieren. Aber es wird vielleicht deutlich, dass juristische Klausuren sich dadurch auszeichnen, dass sie kaum in der gegebenen Zeit wirklich „abschließend“ zu bearbeiten sind, um sicher gute Noten zu erreichen. Jura ist keine exakte Wissenschaft, bei der eine Frage eindeutig mit richtig oder falsch zu beantworten ist. Entsprechend wird mehr Wert auf eine schlüssige Deduktion als auf ein Endergebnis gelegt. Gleichzeitig ist es daher auch kaum möglich, alle Aspekte einer gestellten Fallfrage bei der Bearbeitung zu berücksichtigen. Das Hauptaugenmerk bei der Bewertung liegt auf einer richtigen Schwerpunktsetzung, d.h. der Frage, ob der Bearbeiter die maßgeblichen Probleme besprochen und konsistent gelöst hat. Eine vollständige Lösung in dem Sinne, dass der Bearbeiter alle in der Lösungsskizze berücksichtigten Fragestellungen erkennt und überzeugend bearbeitet, ist der absolute Ausnahmefall.
Sie werden ebenfalls in der Klausur kaum in der Lage sein, die Fragen erschöpfend zu beantworten. Sie werden mit diesem Problem nicht allein sein und wir werden das bei der Bewertung gebührend berücksichtigen. Halten Sie das im Hinterkopf, fokussieren Sie sich auf die wirklich problematischen Punkte einer Frage, und Sie werden auch hier gute Noten erreichen.
Informationen zur Einsichtnahme in die Klausuren werden für jede Klausur unter „Aktuelles“ veröffentlicht.
Zum Ablauf der Einsicht beachten Sie bitte unsere Hinweise zur Klausureinsicht (wird in neuem Tab geöffnet)
Ja.
Geben Sie dem Vertreter bitte eine von Ihnen unterschriebene Vollmacht mit, in der Sie ihn zur Einsichtnahme ermächtigen. Der Bevollmächtigte muss aus der Vollmacht klar identifizierbar sein und einen Lichtbildausweis mitführen.
Andere Prüfungen
Aus Gründen der Gleichbehandlung gegenüber anderen Kommilitonen ist ein Aufschub hinsichtlich der Abgabe einer wissenschaftlichen Arbeit nicht möglich.
Die angebotenen Sonderprüfungstermine werden auf unserer Homepage unter „Aktuelles“ veröffentlicht.
Eine Einschränkung des Prüfungsstoffes, sofern sich diese nicht aus der Studien- bzw. Prüfungsordnung selbst ergibt, ist nicht möglich.
Die Kleidung eines Kandidaten/einer Kandidatin fließt weder bei mündlichen Diplomprüfungen noch bei Seminarvorträgen in die Bewertung ein. Ich bitte jedoch darum, die Gebote der allgemeinen Sittlichkeit zu wahren sowie üble Gerüche zu vermeiden.
Sonstiges
Es handelt sich um offene Sprechstunden, weshalb keine Termine vergeben werden.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass private Rechtsangelegenheiten nicht besprochen werden können und dürfen. Auch nicht „kurz“.